Fachgebiet Mietrecht Hannover

Fachanwalt Mietrecht

Wirksames Zustandekommen eines Mietvertrages

• Auslegung des Mietvertrages

Auch die Auslegung des Mietvertrages ist oft problematisch. So ist z. B. vielfach unklar, wie weit die Renovierungspflicht des Mieters bei Beendigung des Mietvertrags reicht oder unter welchen Voraussetzungen der Vermieter die Haltung von Haustieren in der Wohnung dulden muss.

• Forderungen aus Zahlungsansprüchen

Oft geht es auch um Zahlungsansprüche des Vermieters in Bezug auf Miete und Betriebskosten. Gerade Letztere lösen vor allem nach Erteilung der jährlichen Abrechnung oft Streitigkeiten aus. Die Feinheiten einer Betriebskostenabrechnung werden oft nur von einem auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt durchschaut.

• Schadensansprüche des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache bei Auszug des Mieters sind gleichfalls häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen.

• Nichtzahlung der Miete

Bei Nichtzahlung der Miete oder bei sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters ist die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung anhand der gesetzlich definierten Voraussetzungen zu prüfen.

• Räumungsklage

Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, wird eine Räumungsklage erforderlich. In vielen Fällen muss das Räumungsurteil anschließend im Wege der Zwangsvollstreckung realisiert werden. Auch hier ist der Beistand eines Rechtsanwalts fast immer unverzichtbar.

• Berechtigung der Kündigung

Bei allen Kündigungen – sei es von Vermieter- oder von Mieterseite – ist stets zu prüfen, ob der zur Begründung herangezogene Sachverhalt in einem gerichtlichen Verfahren schlüssig vorgetragen und notfalls bewiesen werden kann.

Dies gilt insbesondere auch für die auf
Eigenbedarf gestützte fristgemäße Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Für den Rechtsanwalt des Vermieters steht die Darlegung des den Eigenbedarf begründenden Sachverhalts im Vordergrund, während der den Mieter vertretende Rechtsanwalt kritisch prüfen wird, ob der Eigenbedarf schlüssig vorgetragen und ggf. bewiesen worden ist. Im Rahmen der Vertretung des Mieters stehen oft Mängel der Mietsache im Vordergrund. Hier bedarf es einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige an den Vermieter, um später gegebenenfalls eine Mietminderung oder sogar eine Ersatzvornahme der Mängelbeseitigung durch den Mieter auf Kosten des Vermieters durchsetzen zu können. Die Formulierung der Mängelanzeige und die Bemessung des Minderungsbetrages sollten einem Rechtsanwalt überlassen werden. Gerade im unübersichtlichen, stark von der Rechtsprechung geprägten Mietrecht ist anwaltliche Hilfe unentbehrlich.

Unsere Leistungen

•  Allgemeine Beratung
(Nebenkostenabrechnung, Kautionsansprüche)
•  Hilfe bei der Durchsetzung von Kündigungen
•  Rasche Durchsetzung von Räumungsansprüchen
•  Beitreibung von Mietrückständen
•  Unterstützung bei Abwehr der Kündigung
•  Prüfung von Mietverträgen
•  Geltendmachung von mietrechtlichen Gewähr-
leistungsansprüchen (Mietmängel, Mietminderung,
Mängelbeseitigung)
•  Prüfung der Zulässigkeit von Mieterhöhungen
•  Schadensersatzforderungen

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